Corona

Corona-Garantie – Pferde-Ferien

Wenn die Durchführung der Ferien aufgrund von Corona-Verordnungen nicht möglich ist, können Sie kostenlos umbuchen oder sich die Anzahlung zurückzahlen lassen.

Auch wenn Ihr Kind nicht teilnehmen kann, weil es positiv getestet wurde bzw. sich in Quarantäne befindet, können Sie kostenlos umbuchen oder sich die Anzahlung zurückzahlen lassen. In solchen Fällen bitten wir um die Vorlage eines entsprechenden Nachweises (PCR-Test).

Corona-Vorgaben – Pferde-Ferien

Bitte bringen Sie bei der Anreise einen maximal 24 Stunden alten negativen Bürgertest für Ihr Kind mit.

Die Verabschiedung der Kinder erfolgt auf dem Hof. Hoffremde Erwachsene dürfen das Haus nur betreten, wenn sie zur Gruppe der Genesenen und Geimpften mit vollständigem Impfschutz zählen oder einen maximal 24 Stunden alten negativen Bürgertest vorlegen können.

Corona-Einschränkungen – Pferde-Pension und Pflege-Patenschaften

Sie können sich jederzeit frei auf dem Gelände bewegen, der Zutritt zum Haus ist jedoch nur Genesenen und Geimpften mit vollständigem Impfschutz oder nach Vorlage eines maximal 24 Stunden alten negativen Bürgertests gestattet.